Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 25.10.1991 | OLG Köln, 25.10.1991

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2361
BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91 (https://dejure.org/1991,2361)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1991 - 3 StR 257/91 (https://dejure.org/1991,2361)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 3 StR 257/91 (https://dejure.org/1991,2361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes - Beschränkung der Strafverfolgung - Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 142
  • StV 1993, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91
    Insoweit gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gerade nicht (BGHSt 35, 318, 324/325).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91
    b) Voraussetzung dafür, daß die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1990, welches nur die Einzeltat vom 2. August 1989 betraf, auch die dem Angeklagten nunmehr zur Last gelegten Belieferungen der Zeuginnen Sch. und H. erfaßt, ist die vom Tatrichter des neuen Verfahrens zu treffende Feststellung (vgl. BGHSt 33, 122, 123), daß die Anklage nicht andere Taten, sondern unselbständige Einzelakte betrifft, die zusammen mit dem abgeurteilten Akt von nur einem Gesamtvorsatz getragen werden.
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91
    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich bei der Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung die Strafklage nicht auf weitere unbekannt gebliebene Taten oder Einzelakte einer fortgesetzten Handlung erstreckt (BGHR BtMG § 29 I 1 - Fortsetzungszusammenhang 3 und StPO § 264 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Sind dagegen wenige zeitlich auseinanderliegende gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem früheren Verfahren als rechtlich selbständige Taten abgeurteilt worden, ohne daß sich Hinweise auf ihre Zugehörigkeit zu einer langdauernden Tatserie ergeben haben, bedeutet es zwar eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung, daß für später in größerer Zahl entdeckte Teile der Serie Strafklageverbrauch eingetreten ist, wenn auf Grund nachträglicher Betrachtung Fortsetzungszusammenhang vorliegt (vgl. BGHSt 33, 122, 124/125; 15, 268, 272; ferner BGH NStZ 1989, 381, 382; NStZ 1992, 142).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    2a St 135/68">NJW 1968, 2118, das von "endgültiger" Ungewissheit spricht; SenE v. 14.02.2017 - III-1 RVs 294/16 s. a. BGH NStZ 1992, 142).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    So verbrauchte die Aburteilung eines Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung nicht die Strafklage für den Rest dieser - einheitlichen - Handlung (st. Rspr. vgl. BGH MDR 1985, 423 f; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1, 4).
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    2a St 135/68">NJW 1968, 2118, das von "endgültiger" Ungewissheit spricht, s. a. BGH NStZ 1992, 142).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 457/91

    Verurteilung wegen eines Betrugs in Tateinheit mit dem Missbrauch von Titeln -

    Für einen fortgesetzten Gebrauch der vom Angeklagten gefälschten Urkunde aufgrund eines Gesamtvorsatzes ergeben weder die Anklage noch die Urteilsfeststellungen Anhaltspunkte (vgl. BGH NStZ 1992, 142).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 477/91   

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https://dejure.org/1991,1878
OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 477/91 (https://dejure.org/1991,1878)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1991 - Ss 477/91 (https://dejure.org/1991,1878)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - Ss 477/91 (https://dejure.org/1991,1878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; AuslG § 47 Abs. 4 a.F.; ; StGB § ... 15; ; StGB § 47; ; StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 25 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 206 a; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Begründete Ablehnung eines Richters wegen Äußerungen in einem anderen Verfahren; Keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei unerlaubter Einreise; Unerlässlichkeit einer kurzfristigen Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 142
  • StV 1992, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 477/91
    Bei ordnungsgemäßer - wie hier den erkennenden Richter betreffenden und daher nicht nach § 336 Satz 2 StPO ausgeschlossenen (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO; Kleinknecht/Meyer a.a.O., § 28 Rdnr. 4, § 336 Rdnr. 6) - Ablehnungsrüge hat das Revisionsgericht unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen zu prüfen, ob das Gesuch nach den damaligen Verhältnissen zulässig und begründet war (vgl. Senatsentscheidung vom 26.01.1988 - Ss 650/87 - m.w.N. = StV 1988, 287, 288; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 338 Rdnr. 65).

    Maßgebend ist vielmehr der Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten und die Vorstellungen, die er sich bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (so insgesamt Senatsentscheidung StV 1988, 287, 288 m.w.N.; vgl. auch BGH bei Miebach/Kusch, NStZ 1991, 226, 227).

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 477/91
    War die Verwerfung des Ablehnungsgesuches (durch die Tatsacheninstanz) als unzulässig nicht gerechtfertigt, ist der Aufhebungsgrund des § 338 Nr. 3 StPO erst dann gegeben, wenn das Ablehnungsgesuch auch in der Sache gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1985, 443, 444; Senatsentscheidung, a.a.O.; Hanack, a.a.O., Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 4. Aufl., Rdnr. 140).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6; Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10; HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59; Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19; Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13; Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1991 - St 477/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12820
OLG Köln, 25.10.1991 - St 477/91 (https://dejure.org/1991,12820)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1991 - St 477/91 (https://dejure.org/1991,12820)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - St 477/91 (https://dejure.org/1991,12820)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 142
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